Kommentar - 1. LRCD

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Bellen auch getroffene HundeZUCHTVEREINE?
Ein Kommentar* von Jörg Rolle vom 30. OKtober 2018

Darf ein Gruppenmitglied nicht mehr in der Facebookgruppe des 1. LRCD auf die Vereinshomepage hinweisen, ohne Opfer willfähriger Kommentare verantwortlicher Personen aus VDH-Zuchtvereinen zu werden?
Für die interessierten Mitglieder und Lagottofreunde hier ein kurzer Faktencheck mit Meinungsbild zu den aktuellen Äußerungen im abgebildeten Facebookkommentar vom 29.10.2018.

  • In der Facebookgruppe des 1. LRCD soll der 1. LRCD vergessen sein. So so.

  • Der 1. LRCD soll also Vereinsmittel "zusammenhalten" aber Rücklagen bilden, soll er nicht? Nun, der Verein muss seine Mittel zeitnah zu satzungsmäßigen Zwecken verwenden oder in zulässige Rücklagen einstellen. Welche Rücklagen gebildet werden, entscheidet die Mitgliederversammlung. Ob eine Rücklage zulässig ist oder nicht, entscheidet zunächst das Finanzamt, dem alle Rücklage selbstverständlich im amtlich vorgeschriebenen Steuerformular bereits erklärt wurden. Aber danke für den Hinweis.

  • Der 1. LRCD muss dem Finanzamt nicht erklären, "wie gemeinnützig es ist, Arztrechnungen für Mitglieder zu bezahlen" (gemeint ist wohl die Übernahme anteiliger Kosten zuchtrelevanter Gesundheitsuntersuchungen). Denn das zuständige Finanzamt hat nach eingehender Prüfung des Förderprogramms des 1. LRCD erklärt: "Ich ... bin zu dem Ergebnis gelangt, dass der ... Zuschuss pro Untersuchung im Einklang mit der Vereinssatzung steht... Einen Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit ... kann ich bei dem geplanten Aufwandszuschuss nicht erkennen." Dem Finanzamt ist die Zweckförderung also "ersichtlich" und darauf kommt es schließlich an. Angegriffen wird die Förderung nur von denen, die Lagottobesitzer aufgefordert hatten, den 1. LRCD zu verlassen, und ihnen damit die Möglichkeit zur Teilnahme am Förderprogramm genommen hatten. Alle anderen und auch das Finanzamt finden das Programm gut.

  • Zur weiteren Mutmaßung, dass "demnächst das Geld der Mitglieder durch Beratung und Dienstleistung aufgebraucht" würde, ist leider zu befürchten, dass dies in bestimmtem Umfang zutreffen könnte, sieht sich der 1. LRCD doch mit einer mittleren vierstelligen Forderung eines früheren Vorstandsmitgliedes konfrontiert, einer Person die nach letzten Informationen aktiv in einem Gremium des Lagotto Romagnolo Wasserhunde e.V. (LRWD) ist und die, wie auch in ihrer aktiven Zeit beim 1. LRCD, nicht müde wurde, in der Kommunikation mit dem 1. LRCD die Selbstlosigkeit ihres Handelns zu betonen.

Wer als Mitglied des Vereins Fragen zu den Fakten hat, kann sich gern an den Vorstand wenden.




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Der 1. LRCD wahrt die Meinungsfreiheit ist aber insbesondere auf Anforderung jederzeit bereit kurzfristig zu prüfen,
ob eine Verletzung von Rechten oder Gesetzen vorliegt. Wenden Sie sich hierzu einfach an den -->Vorstand.
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